Amtsgericht Köln, 2014-02-12, 112 C 180/13

112 C 180/13Gericht erster Instanz12.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 180/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-12

Aktenzeichen: 112 C 180/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0212.112C180.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 112

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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