Amtsgericht Köln, 2014-01-13, 142 C 310/13

142 C 310/13Gericht erster Instanz13.01.2014

Regest

Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung von Bearbeitungskosten beim Darlehnsvertrag.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 310/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-13

Aktenzeichen: 142 C 310/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0113.142C310.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung von Bearbeitungskosten beim Darlehnsvertrag.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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