Amtsgericht Köln, 2013-09-04, 265 C 240/12

265 C 240/12Gericht erster Instanz04.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 265 C 240/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-04

Aktenzeichen: 265 C 240/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0904.265C240.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 265

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2111,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1101,19 Euro seit dem 26.12.2011, aus 278,57 Euro seit dem 27.10.2011, aus 296,40 Euro seit dem 9.11.2011, aus 124,56 Euro seit dem 19.9.2011 und aus 310,50 Euro seit dem 7.2.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 %, die Beklagte zu 3/4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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