71 IN 229/13•Amtsgericht Köln, 2013-08-28, 71 IN 229/13
Amtsgericht Köln, 2013-08-28, 71 IN 229/13
71 IN 229/13Gericht erster Instanz28.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 71 IN 229/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-28
Aktenzeichen: 71 IN 229/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0828.71IN229.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 71
Tenor
Der Eröffnungsantrag vom 28.5.2013 wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 1.659,92 EUR EUR.
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