142 C 574/12•Amtsgericht Köln, 2013-08-26, 142 C 574/12
Amtsgericht Köln, 2013-08-26, 142 C 574/12
142 C 574/12Gericht erster Instanz26.08.2013
Regest
Maklervertrag: Fortbestand des Provisionsanspruches bei Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB bei Abschluss eines Mietvertrages als Hauptvertrag und nachträglicher Vertragsaufhebung.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 574/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-26
Aktenzeichen: 142 C 574/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0826.142C574.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Maklervertrag: Fortbestand des Provisionsanspruches bei Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB bei Abschluss eines Mietvertrages als Hauptvertrag und nachträglicher Vertragsaufhebung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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