111 C 583/12•Amtsgericht Köln, 2013-08-20, 111 C 583/12
Amtsgericht Köln, 2013-08-20, 111 C 583/12
111 C 583/12Gericht erster Instanz20.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 111 C 583/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-20
Aktenzeichen: 111 C 583/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0820.111C583.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 111
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 562,93 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund
des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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