119 C 143/13•Amtsgericht Köln, 2013-06-26, 119 C 143/13
Amtsgericht Köln, 2013-06-26, 119 C 143/13
119 C 143/13Gericht erster Instanz26.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 143/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-26
Aktenzeichen: 119 C 143/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0626.119C143.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 119
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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