Amtsgericht Köln, 2013-06-18, 221 C 365/12

221 C 365/12Gericht erster Instanz18.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 365/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-18

Aktenzeichen: 221 C 365/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0618.221C365.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 221

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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