221 C 365/12•Amtsgericht Köln, 2013-06-18, 221 C 365/12
Amtsgericht Köln, 2013-06-18, 221 C 365/12
221 C 365/12Gericht erster Instanz18.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 365/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-18
Aktenzeichen: 221 C 365/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0618.221C365.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 221
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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