Amtsgericht Köln, 2013-06-04, 313 F 227/12

313 F 227/12Gericht erster Instanz04.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 313 F 227/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-04

Aktenzeichen: 313 F 227/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0604.313F227.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 313

Tenor

Von dem Versicherungskonto Nr. 00000000 X 000 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland werden auf das Versicherungskonto Nr. 00000000 X 000 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland 3,1403 Entgeltpunkte übertragen, umgekehrt vom Versicherungskonto des Antragsgegners auf dasjenige der Antragstellerin 3, 3666 Entgeltpunkte, jeweils bezogen auf den 31.03.2008.

Ferner wird der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin beginnend mit dem Monat Juli 2012 eine schuldrechtliche Ausgleichsrente von monatlich 232,82 TL zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort fällig, die künftig fällig werdenden jeweils im Voraus bis zum 3. eines Monats.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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