313 F 227/12•Amtsgericht Köln, 2013-06-04, 313 F 227/12
Amtsgericht Köln, 2013-06-04, 313 F 227/12
313 F 227/12Gericht erster Instanz04.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 313 F 227/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-04
Aktenzeichen: 313 F 227/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0604.313F227.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 313
Tenor
Von dem Versicherungskonto Nr. 00000000 X 000 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland werden auf das Versicherungskonto Nr. 00000000 X 000 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland 3,1403 Entgeltpunkte übertragen, umgekehrt vom Versicherungskonto des Antragsgegners auf dasjenige der Antragstellerin 3, 3666 Entgeltpunkte, jeweils bezogen auf den 31.03.2008.
Ferner wird der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin beginnend mit dem Monat Juli 2012 eine schuldrechtliche Ausgleichsrente von monatlich 232,82 TL zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort fällig, die künftig fällig werdenden jeweils im Voraus bis zum 3. eines Monats.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.