Amtsgericht Köln, 2013-06-04, 205 C 592/12

205 C 592/12Gericht erster Instanz04.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 592/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-04

Aktenzeichen: 205 C 592/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0604.205C592.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 205

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt wegen zu vollstreckender Kosten nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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