Amtsgericht Köln, 2013-05-31, 275 C 34/13

275 C 34/13Gericht erster Instanz31.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 275 C 34/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-31

Aktenzeichen: 275 C 34/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0531.275C34.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 275

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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