Amtsgericht Köln, 2013-05-27, 131 C 260/12

131 C 260/12Gericht erster Instanz27.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 131 C 260/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-27

Aktenzeichen: 131 C 260/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0527.131C260.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.131

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 24. 1. 2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.