Amtsgericht Köln, 2013-05-16, 282 M 516/13

282 M 516/13Gericht erster Instanz16.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 282 M 516/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-16

Aktenzeichen: 282 M 516/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0516.282M516.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 282

Tenor

Die Erinnerung des Gläubigers wird auf seine Kosten als unbegründet zurück gewiesen.

Der Streitwert wird auf 660,00 Euro festgesetzt, § 25 I Nr. 1 RVG.

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