281 M 456/13•Amtsgericht Köln, 2013-05-14, 281 M 456/13
Amtsgericht Köln, 2013-05-14, 281 M 456/13
281 M 456/13Gericht erster Instanz14.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 281 M 456/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: 281 M 456/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0514.281M456.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 281
Tenor
Die Erinnerung der Gläubigerin wird auf ihre Kosten als unbegründet zurück gewiesen.
Der Streitwert wird auf 1.500 Euro festgesetzt, § 25 I Nr. 4RVG.
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