Amtsgericht Köln, 2013-05-14, 281 M 456/13

281 M 456/13Gericht erster Instanz14.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 281 M 456/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 281 M 456/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0514.281M456.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 281

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin wird auf ihre Kosten als unbegründet zurück gewiesen.

Der Streitwert wird auf 1.500 Euro festgesetzt, § 25 I Nr. 4RVG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.