Amtsgericht Köln, 2013-03-13, 127 C 629/11

127 C 629/11Gericht erster Instanz13.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 127 C 629/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-13

Aktenzeichen: 127 C 629/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0313.127C629.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 127

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 19.11.2012 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110%des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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