Amtsgericht Köln, 2013-02-15, 201 C 464/12

201 C 464/12Gericht erster Instanz15.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 464/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-15

Aktenzeichen: 201 C 464/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0215.201C464.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es dem Kläger einmal monatlich zu ermöglich, den zu seiner Wohnung gehörenden Stromzähler mit der Zählernummer XXX, im Hause O. Str. in Köln-Kalk aufzusuchen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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