142 C 648/11•Amtsgericht Köln, 2013-02-04, 142 C 648/11
Amtsgericht Köln, 2013-02-04, 142 C 648/11
142 C 648/11Gericht erster Instanz04.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 648/11 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-04
Aktenzeichen: 142 C 648/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0204.142C648.11.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagten 1 und 2 werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 2.106,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten ab dem 27.12.2010 sowie Zinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten auf den Betrag von 2.114,20 Euro ab dem 12.08.2010, auf den Betrag von 2.075,06 Euro ab dem 18.08.2010 und auf den Betrag von 3.380,46 Euro ab dem 18.08.2010, jeweils bis zum 26.12.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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