Amtsgericht Köln, 2012-12-10, 142 C 348/12

142 C 348/12Gericht erster Instanz10.12.2012

Regest

Zur Darlegung des Eintrittes eines Vermögensschadens bei Geltendmachung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 348/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-10

Aktenzeichen: 142 C 348/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1210.142C348.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Zur Darlegung des Eintrittes eines Vermögensschadens bei Geltendmachung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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