272 C 79/12•Amtsgericht Köln, 2012-11-27, 272 C 79/12
Amtsgericht Köln, 2012-11-27, 272 C 79/12
272 C 79/12Gericht erster Instanz27.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 79/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-27
Aktenzeichen: 272 C 79/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1127.272C79.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 272
Tenor
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 417,35 EUR nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 07.03.2012 zu zahlen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen der Beklagten trägt der
Kläger zu 1) zu 1/2, die Klägerin zu 2) zu 1/8 und die Beklagte zu 3/8. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) trägt die Beklagte zu 2/5 und der Kläger zu 1) zu 3/5.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung abwenden
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils
vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu voll-
streckenden Betrages leistet.
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