Amtsgericht Köln, 2012-11-23, 221 C 107/12

221 C 107/12Gericht erster Instanz23.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 107/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-23

Aktenzeichen: 221 C 107/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1123.221C107.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 221

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 978,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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