263 C 424/10•Amtsgericht Köln, 2012-11-16, 263 C 424/10
Amtsgericht Köln, 2012-11-16, 263 C 424/10
263 C 424/10Gericht erster Instanz16.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 263 C 424/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-16
Aktenzeichen: 263 C 424/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1116.263C424.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 263
Tenor
I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt an den Kläger 576,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 75% und den Beklagten gesamtschuldnerisch zu 25% auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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