142 C 217/11•Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 217/11
Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 217/11
142 C 217/11Gericht erster Instanz05.11.2012
Regest
Zur Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Überbuchung vor Reiseantritt
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 217/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-05
Aktenzeichen: 142 C 217/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1105.142C217.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Zur Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Überbuchung vor Reiseantritt
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 679,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die jeweils andere Seite zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.