Amtsgericht Köln, 2012-10-25, 129 C 225/12

129 C 225/12Gericht erster Instanz25.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 225/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-25

Aktenzeichen: 129 C 225/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1025.129C225.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 129

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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