583 Ls 215/12•Amtsgericht Köln, 2012-09-11, 583 Ls 215/12
Amtsgericht Köln, 2012-09-11, 583 Ls 215/12
583 Ls 215/12Gericht erster Instanz11.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 583 Ls 215/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-11
Aktenzeichen: 583 Ls 215/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0911.583LS215.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 583
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 104 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das sichergestellte Handy wird eingezogen.
Der sichergestellte Betrag von 20 € unterliegt dem Wertersatzverfall.
( §§ 1,3, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 l\lr.1 BtMG, 53, 73a, 74 StGB)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.