Amtsgericht Köln, 2012-09-11, 583 Ls 215/12

583 Ls 215/12Gericht erster Instanz11.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 583 Ls 215/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-11

Aktenzeichen: 583 Ls 215/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0911.583LS215.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 583

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 104 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Das sichergestellte Handy wird eingezogen.

Der sichergestellte Betrag von 20 € unterliegt dem Wertersatzverfall.

( §§ 1,3, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 l\lr.1 BtMG, 53, 73a, 74 StGB)

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