Amtsgericht Köln, 2012-04-24, 267 C 198/11

267 C 198/11Gericht erster Instanz24.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 267 C 198/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-24

Aktenzeichen: 267 C 198/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0424.267C198.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 267

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leisten.

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