137 C 455/11•Amtsgericht Köln, 2012-04-12, 137 C 455/11
Amtsgericht Köln, 2012-04-12, 137 C 455/11
137 C 455/11Gericht erster Instanz12.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 455/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-12
Aktenzeichen: 137 C 455/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0412.137C455.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 120,- € abwenden, wenn nicht
die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe
Sicherheit leisten.
Die Berufung wird zugelassen.
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