Amtsgericht Köln, 2012-04-10, 221 C 463/11

221 C 463/11Gericht erster Instanz10.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 463/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-10

Aktenzeichen: 221 C 463/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0410.221C463.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 221

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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