221 C 463/11•Amtsgericht Köln, 2012-04-10, 221 C 463/11
Amtsgericht Köln, 2012-04-10, 221 C 463/11
221 C 463/11Gericht erster Instanz10.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 463/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-10
Aktenzeichen: 221 C 463/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0410.221C463.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 221
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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