143 C 75/10•Amtsgericht Köln, 2012-04-04, 143 C 75/10
Amtsgericht Köln, 2012-04-04, 143 C 75/10
143 C 75/10Gericht erster Instanz04.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 143 C 75/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-04
Aktenzeichen: 143 C 75/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0404.143C75.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 143
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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