Amtsgericht Köln, 2012-04-02, 142 C 443/11

142 C 443/11Gericht erster Instanz02.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 443/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-02

Aktenzeichen: 142 C 443/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0402.142C443.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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