264 C 79/11•Amtsgericht Köln, 2012-03-13, 264 C 79/11
Amtsgericht Köln, 2012-03-13, 264 C 79/11
264 C 79/11Gericht erster Instanz13.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 264 C 79/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-13
Aktenzeichen: 264 C 79/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0313.264C79.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 264
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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