Amtsgericht Köln, 2012-03-13, 264 C 79/11

264 C 79/11Gericht erster Instanz13.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 264 C 79/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-13

Aktenzeichen: 264 C 79/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0313.264C79.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 264

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.