264 C 313/10•Amtsgericht Köln, 2012-01-10, 264 C 313/10
Amtsgericht Köln, 2012-01-10, 264 C 313/10
264 C 313/10Gericht erster Instanz10.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 264 C 313/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-10
Aktenzeichen: 264 C 313/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0110.264C313.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 264
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 28.03.2011 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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