581 Ls 417/11•Amtsgericht Köln, 2011-12-16, 581 Ls 417/11
Amtsgericht Köln, 2011-12-16, 581 Ls 417/11
581 Ls 417/11Gericht erster Instanz16.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 581 Ls 417/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-16
Aktenzeichen: 581 Ls 417/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1216.581LS417.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.581
Tenor
Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Besitzes von Marihuana in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren jeweils verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das sichergestellte Betäubungsmittel wird eingezogen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 25, 27, 52 StGB
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