211 C 19/10•Amtsgericht Köln, 2011-12-13, 211 C 19/10
Amtsgericht Köln, 2011-12-13, 211 C 19/10
211 C 19/10Gericht erster Instanz13.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 211 C 19/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-13
Aktenzeichen: 211 C 19/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1213.211C19.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.211
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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