Amtsgericht Köln, 2011-12-07, 261 C 55/11

261 C 55/11Gericht erster Instanz07.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 55/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-07

Aktenzeichen: 261 C 55/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1207.261C55.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

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