Amtsgericht Köln, 2011-12-01, 138 C 323/11

138 C 323/11Gericht erster Instanz01.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 323/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-01

Aktenzeichen: 138 C 323/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1201.138C323.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 312,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.Februar 2011, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.Juli 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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