Amtsgericht Köln, 2011-11-18, 269 C 149/11

269 C 149/11Gericht erster Instanz18.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 149/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-18

Aktenzeichen: 269 C 149/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1118.269C149.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 269

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Tatbestand:

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