Amtsgericht Köln, 2011-11-16, 123 C 260/11

123 C 260/11Gericht erster Instanz16.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 123 C 260/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-16

Aktenzeichen: 123 C 260/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1116.123C260.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 123

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400,- € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 90 %, die Beklagte zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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