273 C 45/11•Amtsgericht Köln, 2011-10-17, 273 C 45/11
Amtsgericht Köln, 2011-10-17, 273 C 45/11
273 C 45/11Gericht erster Instanz17.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 273 C 45/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: 273 C 45/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1017.273C45.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 273
Tenor
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 653,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.11.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.