115 C 91/11•Amtsgericht Köln, 2011-09-30, 115 C 91/11
Amtsgericht Köln, 2011-09-30, 115 C 91/11
115 C 91/11Gericht erster Instanz30.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 115 C 91/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-30
Aktenzeichen: 115 C 91/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0930.115C91.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 115
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 04.04.2011 (Gesch.-Nr.: 11-4386742-0-8) bleibt aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin einen Betrag von 83,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Vollstreckungsbescheids zu tragen. Im Übrigen haben die Kosten des Rechtsstreits die Klägerin zu 41 %, die Beklagte zu 59 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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