Amtsgericht Köln, 2011-08-30, 205 C 117/11

205 C 117/11Gericht erster Instanz30.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 117/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-30

Aktenzeichen: 205 C 117/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0830.205C117.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 205

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 123,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und der Beklagte

zu 63 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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