130 C 65/11•Amtsgericht Köln, 2011-08-25, 130 C 65/11
Amtsgericht Köln, 2011-08-25, 130 C 65/11
130 C 65/11Gericht erster Instanz25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 130 C 65/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 130 C 65/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0825.130C65.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 130
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.595,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 1.586,62 € seit dem 17.02.2011 und von 9,00 € seit dem 21.04.2011 zu zahlen.
Sie werden weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 229,55 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung von 120 % des nach dem Urteil für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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