220 C 112/11•Amtsgericht Köln, 2011-08-19, 220 C 112/11
Amtsgericht Köln, 2011-08-19, 220 C 112/11
220 C 112/11Gericht erster Instanz19.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 112/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-19
Aktenzeichen: 220 C 112/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0819.220C112.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 220
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.