201 C 319/10•Amtsgericht Köln, 2011-08-19, 201 C 319/10
Amtsgericht Köln, 2011-08-19, 201 C 319/10
201 C 319/10Gericht erster Instanz19.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 319/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-19
Aktenzeichen: 201 C 319/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0819.201C319.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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