Amtsgericht Köln, 2011-07-20, 126 C 108/11

126 C 108/11Gericht erster Instanz20.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 108/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-20

Aktenzeichen: 126 C 108/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0720.126C108.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 126

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 707,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von

120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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