209 C 170/11•Amtsgericht Köln, 2011-07-19, 209 C 170/11
Amtsgericht Köln, 2011-07-19, 209 C 170/11
209 C 170/11Gericht erster Instanz19.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 209 C 170/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-19
Aktenzeichen: 209 C 170/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0719.209C170.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 209
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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