201 C 25/11•Amtsgericht Köln, 2011-07-08, 201 C 25/11
Amtsgericht Köln, 2011-07-08, 201 C 25/11
201 C 25/11Gericht erster Instanz08.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 25/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-08
Aktenzeichen: 201 C 25/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0708.201C25.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten
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