Amtsgericht Köln, 2011-07-08, 201 C 25/11

201 C 25/11Gericht erster Instanz08.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 25/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-08

Aktenzeichen: 201 C 25/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0708.201C25.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten

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