Amtsgericht Köln, 2011-07-04, 139 C 583/10

139 C 583/10Gericht erster Instanz04.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 583/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-04

Aktenzeichen: 139 C 583/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0704.139C583.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 139

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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