Amtsgericht Köln, 2011-06-30, 210 C 430/10

210 C 430/10Gericht erster Instanz30.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 430/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 210 C 430/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0630.210C430.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 210

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.104,93 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus € 3.344,56 seit dem 23.01.2007, aus € 144,50 seit dem 06.11.2007 und aus € 615,87 seit dem 07.04.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleisung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Berufung wird zugelassen.

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