210 C 430/10•Amtsgericht Köln, 2011-06-30, 210 C 430/10
Amtsgericht Köln, 2011-06-30, 210 C 430/10
210 C 430/10Gericht erster Instanz30.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 210 C 430/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: 210 C 430/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0630.210C430.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.104,93 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus € 3.344,56 seit dem 23.01.2007, aus € 144,50 seit dem 06.11.2007 und aus € 615,87 seit dem 07.04.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleisung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Berufung wird zugelassen.
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