73 IN 272/11•Amtsgericht Köln, 2011-06-27, 73 IN 272/11
Amtsgericht Köln, 2011-06-27, 73 IN 272/11
73 IN 272/11Gericht erster Instanz27.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 73 IN 272/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-27
Aktenzeichen: 73 IN 272/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0627.73IN272.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 73
Tenor
Der Eröffnungsantrag der Gläubigerin vom 24.05.2011 wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 5.557,38 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.