208 C 629/09•Amtsgericht Köln, 2011-06-17, 208 C 629/09
Amtsgericht Köln, 2011-06-17, 208 C 629/09
208 C 629/09Gericht erster Instanz17.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 629/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-17
Aktenzeichen: 208 C 629/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0617.208C629.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Tenor
1.) Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch ver-
urteilt, an die Klägerin 4,76 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 06.01.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die
Klage abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien
dürfen die jeweils gegen sie gerichtete Voll-
streckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die
jeweils vollstreckende Seite vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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